Die Früherkennung
Betroffene Patienten haben primär keine Beschwerden, so dass frühe, glaukomatöse Veränderungen immer nur durch eine augenfachärztliche Untersuchung festgestellt oder ausgeschlossen werden können – die sog. Glaukomvorsorgeuntersuchung.
Diese empfehlen wir Patienten ab dem 40. Lebensjahr in regelmäßigen Abständen, am besten jährlich. Inhalt einer solchen Vorsorgeuntersuchung ist die Augeninnendruckmessung (Applanationstonometrie) sowie die stereoskopische Beurteilung des Sehnerven an der Spaltlampe. Mögliche Veränderungen am Sehnervenkopf sind vom Augenarzt bereits vor dem Auftreten von Gesichtsfeldeinschränkungen zu erkennen. Je nach Befund und Risikopotential können eine Vielzahl zusätzlicher Untersuchungen individuell angeschlossen werden, die der frühzeitigen Diagnose oder auch der Verlaufskontrolle dienen.
Obwohl auch von den gesetzlichen Krankenkassen die Glaukomvorsorge als uneingeschränkt sinnvoll betrachtet wird, werden die Kosten hierfür nicht mehr übernommen und dem Patienten daher mit 18,- EUR privat in Rechnung gestellt. Erwiesenermaßen werden die meisten Glaukome im Rahmen von Routine- und Vorsorgeuntersuchungen entdeckt. Selten kommt ein Patient mit Beschwerden durch fortgeschrittene Schädigungen auf uns zu!
Präzisionsvermessung des Sehnerven mit dem HRT

- Heidelberg-Retina-Tomograph (HRT)
Um den Sehnerven präzise überwachen zu können, hat sich die dreidimensionale Vermessung seiner Oberflächenform mit einem Laserscanner bewährt. Mit dem "Heidelberg Retina Tomographen (HRT)" können wir unseren Patienten diese hochgenaue Überwachung anbieten. Der HRT tastet die Oberfläche des Sehnerven in maximaler Auflösung ab und berechnet daraus die notwendigen Daten.
So wird die Entwicklung des Glaukoms bereits Jahre vor dem Auftreten spürbarer Beschwerden festgestellt und auch kleinste Veränderungen im Verlauf erkennbar. Noch ein Vorteil: Die Untersuchung mit dem HRT ist völlig schmerzlos und meist auch ohne Erweiterung der Pupillen möglich.
Diese Leistung ist nicht Inhalt des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen und wird von uns als IGeL-Leistung (individuelle Gesundheitsleistung) angeboten und auf Basis der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) abgerechnet (IGeL 60,- EUR).


