Die Früherkennung

Da das kindliche Sehvermögen mit dem siebten Lebensjahr meist komplett ausgebildet ist, und von diesem Zeitpunkt an auch die Erfolgschancen einer Schielbehandlung erheblich abnehmen, gilt der Früherkennung besonderes Augenmerk.

Eine augenärztlich-orthoptische Untersuchung bei Kindern ist erforderlich:

Sofort bei sichtbaren Auffälligkeiten der Augen, wie z.B. Augenzittern, Hornhauttrübungen, grau-weißlichen Pupillen, großen lichtscheuen Augen oder bei Lidveränderungen, hier besonders Hängelidern, welche die Pupille verdecken oder eines der anderen möglichen Symptome.

Mit 6 bis 12 Monaten bei erhöhtem Strabismus-, Fehlsichtigkeitsrisiko und/oder bei Vorliegen erblicher Augenerkrankungen. So sollte in diesem Alter z.B. bei Frühgeburten, Kindern mit Entwicklungsrückstand, Geschwistern oder Kindern von Schielern oder stark Fehlsichtigen, sowie bei Kindern aus Familien mit bekannten erblichen Augenerkrankungen eine Untersuchung gemacht werden.

Mit 24 bis 36 Monaten alle übrigen, auch unverdächtigen Kinder zur Früherkennung des sog. kleinwinkligen Schielens oder von optischen Brechungsfehlern. Merke: Kaum oder nicht sichtbare Veränderungen werden oft zu spät erkannt.

Bei diesen Schieluntersuchungen prüfen bzw. messen wir die Beweglichkeit der Augen, die Augenstellung, das räumliche Sehen sowie die Brechkraft der Augen.