Die Behandlung

Grundsätzlich werden 3 Wege in der Behandlung unterschieden:

Brille

Da oftmals eine Fehlsichtigkeit Ursache des Schielens ist, ist es zunächst wichtig abzuklären, ob eine Fehlsichtigkeit besteht, welche mit einer Brille ausgeglichen werden muss.

Wichtig für den Behandlungserfolg ist u.a. das dauerhafte, konsequente Tragen dieser Brille.

Okklusion

Die nach wie vor beste und wirksamste Behandlungsmethode ist die sog. Okklusion des gesunden Auges. Durch Zukleben des gesunden Auges mit einem Pflaster wird verhindert, dass das Kind mit dem funktionierenden Auge die Schwäche des anderen Auges versucht auszugleichen. Mit dieser “Trainingsmethode” wird das schielende Auge zum Sehen gezwungen. Für den Behandlungserfolg ist die sorgsame Einhaltung der ermittelten Behandlungs-/Trainingsphasen maßgeblich entscheidend.

Operation

In etwa 50% der Fälle muss die Fehlstellung operativ beseitigt werden. Bei diesen Eingriffen handelt es sich um risikoarme Operationen mit guten Erfolgsaussichten. Wir führen solche Eingriffe in Allgemeinnarkose durch. D.h. dass das Kind nach einer Beruhigungsspritze und der Narkoseeinleitung nichts von dem Eingriff spürt. Wie nach jedem operativen Eingriff am Auge, reagiert das Auge für ca. 48 Stunden – jedoch in erträglichem Maße – mit Brennen und einem Fremdkörpergefühl. Um die Fehlstellung der Augenmuskeln zu beseitigen, wird lediglich die leicht heilende Bindehaut eröffnet. Je nach Art der Fehlstellung und Ergebnis der Vorbehandlung kann ggf. eine Nachbehandlung, d.h. ein weiterer Eingriff erforderlich sein.

Da der Eingriff die Sehschwäche nicht beseitigt und auch nicht immer eine unmittelbare Verbesserung des räumlichen Sehens bewirkt, ist eine weitere augenärztliche Behandlung notwendig. Der Eingriff macht die verordnete Brille nicht überflüssig, weil damit zwar die Fehlstellung der Augenmuskeln, nicht aber der Brechungsfehler korrigiert werden kann.