Voraussetzungen für eine LASEK oder PRK
Die individuelle Eignung für diese beiden Augenlaserbehandlungsmethoden PRK und LASEK kann letztlich nur in einer eingehenden Voruntersuchung ermittelt werden.
Es gibt jedoch bestimmte, generelle Faktoren, die für oder gegen einen solchen Eingriff sprechen.
Indikationen
Folgende, allgemeine Indikationen lassen eine LASEK/PRK geeignet erscheinen:
- Kurzsichtigkeit bis ca. -6 dpt
- Hornhautverkrümmung bis ca. -5 dpt
- Kontaktlinsen-/Brillenunverträglichkeit
- Berufliche Gründe
- Persönlicher Wunsch
- LASIK-Varianten aufgrund zu dünner Hornhaut nicht möglich
- Vorliegen von Hornhautnarben im oberflächlichen Bereich
- Betreiben von Sportarten mit direktem Körperkontakt
Kontraindikationen
Auch wenn die Refraktionswerte im korrigierbaren Bereich liegen, können LASEK oder PRK nicht immer angewandt werden. Die Kontraindikationen sind:
- Weitsichtigkeit
- Alter unter 18 Jahren
- Vorliegen von Augenerkrankungen (z.B. Grauer/Grüner Star)
- Vorliegen von Allgemeinerkrankungen (z.B. Rheuma, Diabetes)
- Vorliegen einer Schwangerschaft bzw. während der Stillzeit
- instabile Refraktionswerte (Fehlsichtigkeit verändert sich laufend)