Die Behandlungskosten
Die laserchirurgischen Verfahren (LASIK, Femto-LASIK, PRK und LASEK) sind im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen nicht enthalten und werden als reine Selbstzahlerleistung (IGEL = individuelle Gesundheitsleistung) behandelt. Die Abrechnung erfolgt nach den Maßgaben der jeweils gültigen GOÄ (Gebührenwerk für die Bemessung und Erstattung von ärztlichen Privatleistungen).
Im Einzelfall gewähren private Krankenversicherer eine teilweise Erstattung. Bitte setzen Sie sich vor einer Operation bzgl. der Kostenübernahme direkt mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung. Sie können diesen Eingriff als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend machen. Der operative Eingriff stellt im Sinne der Steuergesetzgebung nach § 33 EStG (OFD Hannover, Vfg 22.09.2006, S2284-246-STO235) eine außergewöhnliche Belastung dar.
Im Behandlungspreis sind folgende Leistungen enthalten:
- die erforderlichen Voruntersuchungen
- der Eingriff
- therapeutische Kontaktlinse
- die erforderlichen Nachuntersuchungen für 1 Jahr
- die medikamentöse Nachbehandlung
- kostenfreie Nachkorrektur innerhalb von 5 Jahren nach der OP
- ggf. Führerscheingutachten
Wir bieten unseren Patienten folgende, zinslose Finanzierung an:
- Anzahlung am OP-Tag in bar: 750,- EUR
- weitere monatliche Raten: 250,- EUR



